Haftung der Betreiber von Internet-Foren

Mit Urteil vom 27.03.2007 hat sich nunmehr auch das höchste deutsche Zivilgericht mit der Haftung der Betreiber von Internetforen beschäftigt.

Der Forenbetreiber haftet für die in sein Forum eingestellten Beiträge ab dem Zeitpunkt mit, zu dem er Kenntnisvon dem rechtswidrigen Beitrag erlangt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Identität des jeweiligen Verfassers bekannt ist oder es sich lediglich um einen Verfasser mit einem Nickname handelt. Nach dem Telemediengesetzes kann der Verletzte vielmehr wahlweise den Verfasser oder den Forenbetreiber in Haftung nehmen.
Wer in einem Forum beleidigt oder verunglimpft wird, kann sich direkt an den jeweiligen Forenbetreiber selbst wenden, was im Einzelfall schneller geht in Bezug auf die jeweilige Identitätsfeststellung ; womöglich ist der Betreiber des Forums solventer als der tatsächliche Verfasser.
Das gleiche gilt selbstverständlich auch bei Urheberrechts- oder Markenverletzungen.
Praxistipp: Im Zweifel den Beitrag löschen bzw. sofern möglich, den Zugang des Verfassers zum Forum unterbinden um etwaigen weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


BGH VI ZR 101/06, Urteil vom 27.03.2007, auch in BGH NJW 2007, 2558
Urteil im Volltext
nur Pressemitteilung
der Volltext ist nicht verlinkbar, Suchmaske auf der BGH-Seite verwenden