Inhaber eines eBay-Accounts haftet für durch Dritte begangene Schutzrechtsverletzung und Wettbewerbs

Die Ehefrau eines eBay-Nutzers hat hat durch die Einstellung eines Cartier-Halsbandes Schutzrechte von Cartier verletzt und einen Wettbewerbsverstoß begangen. Die Vorinstanzen haben keine Haftung des Account-Inhabers gesehen, da dieser keine Kenntnis vom dem in das Internet gestellte Angebot hatte und deshalb für die etwaigen Rechtsverletzungen nicht verantwortlich sei.

Nach Ansicht des BGH komme eine Haftung des Inhabers des eBay-Accounts deshalb in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür Sorge getragen hat, dass Dritte (hier seine Ehefrau) keinen Zugriff auf die Zugangsdaten des Mitgliedskontos erlangen. Durch die geschaffene Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter der Nutzung des Accounts Waren anbietet und dabei Rechte Dritter verletzt, sieht der BGH den selbständigen Haftungsgrund für den Inhaber des Accounts als Täter einer Schutzrechtsverletzung.

Fazit:
Passwörter gehören nicht auf den Altar der Liebe - mögen Liebe und Freundschaft auch noch so groß sein.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

BGH I ZR 114/06, Urteil vom 11.03.2009
Urteil im Volltext
nur Pressemitteilung
der Volltext ist nicht verlinkbar, Suchmaske auf der BGH-Seite unter Verwendung des Aktenzeichens verwenden