Hinweispflicht nach § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) entfallen
Bisher mussten Internet-Shopbetreiber und gewerbliche Verkäufer z.B. bei eBay Hinweispflichten nach der VerpackV beachten - ansonsten drohten Abmahnungen. Diese Pflicht ist seit 01.01.2009 entfallen - aber einfacher wird es für die Verkäufer nicht. Jeder Internethändler muss sich nunmehr zwingend einem Entsorgungssystem anschließen - zur Verpackung gehört nicht nur diesselbige, sondern auch der Versandkarton, das Füllmaterial bzw. das Packpapier.
Abmahnungen drohen jetzt, indem die Konkurrenz oder Verbraucherverbände Probekäufe durchführen und an der Verpackung erkennbar ist, dass diese nicht bei einem dualen System lizensiert ist. Darin liegt nicht nur ein Wettbewerbsverstoß, sondern auch eine bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeit nach § 61 Abs. 3 KrW-/AbfG (Bußgeld bis 50.000 €)
Lizenzgeber gibt es viele: z.B. der Grüne Punkt GmbH, Landbell AG, Zentek GmbH & Co. KG u.s.w.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.