Widerruf Wertersatzpflichtklausel bei eBay
In einer Entscheidung vom 09.12.2009 hat der BGH die Wertersatzpflichtklausel in einer Belehrung eines eBay-Verkäufers für unwirksam erklärt. Die verwendete Klausel lautet:
"Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist“
Die Unwirksamkeit resultiert aus dem mangelnden Hinweis auf § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB. Der Verbraucher muss nur dann Wertersatz in dieser Form leisten, wenn ihm die Belehrung bei Vertragsschluss in Textform zugeht. Das ist bei der Gestaltung der eBay-Auktionen derzeit unmöglich.Aus dem gleichen Grund hat der BGH die Klausel zum Fristbeginn als nichtig qualifiziert:„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“
Auch diese Klausel kann beim Verbraucher den Eindruck erwecken, schon bei Kenntnisnahme der Belehrung begänne die Frist zu laufen. Dies ist aber erst der Fall, wenn sie dem Verbraucher in Textform (§ 126b BGB) vorliegt.
Hinweis für gewerbliche eBay-Verkäufer:
Widerrufsfrist gleich auf einen Monat verlängern und den 11.06.2010 abwarten (Inkrafttreten der neuen VerbrKrRL-UG) und im Zweifel keine Wertersatzklausel verwenden.
Hinweis für Verbraucher:
Belehrung des Verkäufers prüfen. Dazu lesen Sie bitte meine anderen Rubriken.
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
BGH, Urteil v. 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08,
Pressemitteilung des BGH